Unsere Schwerpunkte

Kanzlei WAGNER SCHUCHARDT

Rechtsanwälte und Notarin

Im Notariat sind wir überwiegend beschäftigt mit Grundstückskaufverträgen, Testamenten und Erbverträgen, Eheverträgen als rechtsbegleitende Verträge vor einer Eheschließung oder während der Ehe sowie Scheidungsverfolgungsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten mit Patienten- und Betreuungsverfügungen, Verträge im gesamten Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vereinsrecht inklusive Verschmelzungen, Grundschulden, Beglaubigungen, Grundstücksüberlassungen mit Wohnrechten und Nießbrauch, auch in Bezug auf Vermögen und Grundbesitz im Ausland.

Anwaltliche Schwerpunkte sind das Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht sowie das Miet- und Verkehrsrecht. Herr Dr. Wagner übernimmt auch Testamentsvollstreckungen.

Insbesondere im Bereich des Familienrechts begleiten Sie Frau Rechtsanwältin Almuth Wagner (ehemals Fachanwältin für Familienrecht) und Frau Rechtsanwältin Schuchardt mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt besonders bei Scheidungen aber auch allen anderen Facetten des Familienrechts z. B. im Vorwege einer Scheidung und Vorbereitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dazu gehört unter anderem auch der Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Beide Anwältinnen sind auch im internationalen Familienrecht (also mit Auslandsbezug) tätig.

Patientenverfügung

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind heutzutage unerlässlich, sie geben bei kritischen Situationen die nötige Sicherheit, dass Familienangehörige sich um Sie kümmern. Die notarielle Beurkundung gibt Rechtssicherheit und ist insbesondere dann unerlässlich, wenn der Vollmachtgeber Eigentümer von Grundbesitz (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) ist, weil das Grundbuchamt nur notarielle Vollmachten akzeptiert.

 

Familienrecht

Sowohl Frau Rechtsanwältin Wagner (ehemals Fachanwältin) als auch Frau Rechtsanwältin Schuchardt beschäftigen sich mit allen rechtlichen Belangen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Es steht nicht nur die anwaltliche Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung im Vordergrund, sondern auch die Erarbeitung und Beratung hinsichtlich von Konzepten, Verfügungen und Verträgen im Rahmen einer Eheschließung. Um den stets aktuellen Ansprüchen gerecht zu werden und um Sie bestmöglich zu vertreten und zu beraten, nimmt Rechtsanwältin Almuth Wagner regelmäßig an gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil.

Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsbereiche:

  • Eherecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht gegenüber Kindern
  • Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten
  • Rechte an der Ehewohnung und dem Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Rechte nichtehelicher Kinder
  • Rechte nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Rechte eingetragener Lebenspartnerschaften

Erbrecht

Der Bereich des Erbrechts wird in unserer Kanzlei von Dr. Reinhard Wagner, Almuth Wagner und Rabea Schuchardt vertreten. Dabei liegen die Tätigkeitschwerpunkte überwiegend in den Bereichen der Testamente und anderen letztwilligen Verfügungen. Doch auch die Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilansprüchen sowie die Auseinandersetzungsvereinbarungen und Nachlassverfahren sind Schwerpunkte der täglichen Arbeit. Dr. Reinhard Wagner ist darüber hinaus als Testamentsvollstrecker tätig.

Die Schwerpunkte des Erbrechts auf einem Blick:

  • Testamente und andere letztwillige Verfügungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzungsvereinbarungen
  • Nachlassverfahren
  • Testamentsvollstreckungen

Immobilien- und Mietrecht

Als Rechtsanwälte in Osterholz-Scharmbeck vertreten wir Sie auch in Fragen des Immobilien- und Mietrechts. Im Rahmen des Mietrechts werden Fragen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen, Mietverträgen, Kündigungen, Nachvermietungsproblemen und Schadensersatzforderungen behandelt. Das gilt sowohl für das Wohnungsmietrecht als auch für das Gewerbemietrecht.

Das Mietrecht umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Mietverträge
  • Wohnungs- und Gewerbemietrecht
  • Kündigung von Mietverträgen
  • Räumungsklagen
  • Mietmängel und Mietminderung
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mietansprüchen oder Nebenkostenforderungen